Wichtige Hilfestellungen
Die Fachstelle Kindsverlust ist eine schweizweit tätige, unabhängige Beratungsstelle rund um das Thema Kindsverlust. Sie unterstützt Eltern und Fachpersonen bei rechtlichen Fragen und stellt umfassende Informationen zur Verfügung.
Wir empfehlen diese Fachstelle als wertvolle Ergänzung. Die folgenden Informationen dienen zur Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle Beratung.
Schwangerschaft und rechtliche Fragen
- Ab wann gilt ein Kind rechtlich als geboren?
- Ab wann muss mein Kind gemeldet werden?
- Habe ich Anspruch auf einen Eintrag im Familienausweis?
- Erhalte ich eine Geburts- oder Todesurkunde?
Antworten findest du im Bereich «Meldepflicht und Eintrag im Familienausweis»:
Versicherung
- Ab welcher Schwangerschaftswoche gelten welche gesetzlichen Regelungen?
- Welche Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen?
Antworten findest du im Bereich «Krankenkasse»:
Im Kanton Graubünden wird seit Januar 2025 das Pikettgeld der Hebamme vom Kanton übernommen- auch beim Verlust eines Kindes ab der Schwangerschaftswoche 12+0.
Mutterschafts-und Vaterschaftsurlaub
- Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsurlaub bei einer Fehl- oder Totgeburt?
- Was passiert bei einem Verlust vor der 23+0 Schwangerschaftswoche?
- Besteht Anspruch auf Vaterschaftsurlaub?
Antworten findest du im Bereich «Mutterschaft- und Vaterschaftsurlaub»:
Bestattung
- Habe ich Anspruch auf eine Bestattung?
- Wer organisiert die Bestattung?
- Welche Kosten werden übernommen?
Antworten findest du im Bereich «Bestattung»:
Im Kanton Graubünden
Im Kanton Graubünden existieren bis jetzt 3 Sternengräber und ein Gedenkort. Weitere sind in Planung. Jeder dieser Orte hat seine eigenen Regelungen und Kosten. Die Informationen zu den jeweiligen Abschiedsorten findest du hier: